BVM - IEnergiesparverordnung
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ENERGIEBERATUNG

Energieeinsparverordnung

Klimaschutz und Energieeinsparung sind Themen von übergeordnetem Interesse. Daher sind vom Gesetzgeber bereits eine Reihe von Regelungen erlassen die es zu beachten gilt.

Die erste Fassung der sog. Energieeinsparverordnung (EnEV) trat am 1. Februar 2002 in Kraft.
Die letzte Fassung wurde im Juli 2007 (EnEV 2007) verabschiedet. Bereits für das Jahr 2009 ist eine weitere Novellierung des Gesetzes (EnEV 2009) beabsichtig, in der die Anforderungen an die Energieeffizienz nochmals um etwa 30% verschärft werden. Bis zum Jahr 2012 sollen dann weitere 30% Einsparungspotential per Gesetz verlangt werden.

Energieausweis

Im Rahmen der Energieeinsparverordnung ist auch geregelt, dass bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ein Energieausweis auszustellen ist. Dieses Dokument enthält Angaben über die Energieeffizienz eines Gebäudes sowie Vergleichswerte für durchschnittliche Altbauten und moderne Neubauten.

Besitzer von bis 1965 errichteten Gebäuden müssen potenziellen Käufern/Mietern ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Für später errichtete Gebäude gilt diese Forderung ab dem 1. Januar 2009.

Weitere Beratung zu Energieeinsparung und den Energieausweis für Ihr Gebäude bekommen Sie bei uns und unserem Partner Infozentrum Energie-Bau, Riedering.

Mehr Informationen:
    Izeb - Infozentrum Energie-Bau
  EnEv - online

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